Verwaltungsgerichtshof
06.03.2024
Ra 2024/01/0022
GRS wie Ra 2022/01/0026 B 21. Februar 2022 RS 1
Stattgebung - Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft - Einer Amtsrevision gegen die Zusicherung der Verleihung nach Paragraph 20, Absatz eins, StbG kommt nur dann Effektivität zu, wenn ihr aufschiebende Wirkung zuerkannt wird, weil andernfalls gemäß Paragraph 20, Absatz 3, StbG - mit Maßgabe des Absatz 2, leg. cit. - die Verpflichtung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft bestehen würde und eine erfolgte Verleihung auch durch die Aufhebung der Zusicherung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht beseitigt würde vergleiche zu den Wirkungen [nur] auf das aufgehobene Erkenntnis nach Paragraph 42, Absatz 3, VwGG etwa VwGH 15.6.2021, Ra 2020/08/0025, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024010022.L02