Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2024

Geschäftszahl

Ro 2024/01/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/06/0008 E 28. Februar 2024 RS 1

Stammrechtssatz

Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten. Dabei bewirkt die Bindung der Verwaltung nach Artikel 18, B-VG einen Vorrang des Gesetzeswortlautes, wobei Paragraph 6, ABGB auf die Bedeutung des Wortlauts in seinem Zusammenhang verweist vergleiche etwa VwGH 10.5.2023, Ra 2022/01/0314, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2024010003.J01