Verwaltungsgerichtshof
29.05.2024
Ra 2023/22/0011
Gemäß Paragraph 6, VwGVG haben sich die Mitglieder der VwG im Fall ihrer Befangenheit der Ausübung ihres Amtes zu enthalten. Dies bei sonstiger Mangelhaftigkeit des Verfahrens (VwGH 20.4.2022, Ra 2020/14/0407).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023220011.L02