Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/20/0420

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/20/0421

Ra 2023/20/0422

Ra 2023/20/0423

Rechtssatz

Paragraph 7, Absatz eins, AsylG 2005 erfasst nach seinem klaren Wortlaut in den Ziffer eins bis 3 unterschiedliche Fälle, die von Amts wegen zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten zu führen haben. Jede der darin genannten Konstellationen stellt einen Grund für die Aberkennung dar, ohne dass es auf die Erfüllung eines in einer anderen Ziffer enthaltenen Tatbestands ankäme (arg. "oder" am Ende der Ziffer 2,). Dass für die Prüfung der in den Ziffer eins bis 3 des Paragraph 7, Absatz eins, AsylG 2005 enthaltenen Gründe eine Rangfolge einzuhalten wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200420.L01