Verwaltungsgerichtshof
12.01.2026
Ra 2023/20/0156
GRS wie Ra 2020/19/0232 B 31. August 2020 RS 1
Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023200156.L01