Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/20/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/19/0077 E 19. September 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt es nicht

bloß auf die tatsächliche politische Gesinnung des Asylwerbers

an, auch die ihm seitens der Verfolger unterstellte politische

Gesinnung ist asylrechtlich relevant.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023200027.L01