Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2023

Geschäftszahl

Ro 2023/20/0001

Rechtssatz

Die Frage, wie Unionsrecht auszulegen ist, einschließlich der Frage, ob es unmittelbar anwendbar ist und eine Regelung des innerstaatlichen Rechts verdrängt, bildet eine Vorfrage im Sinn des Paragraph 38, AVG, weil sie zufolge des Auslegungsmonopols des EuGH in Angelegenheiten des Unionsrechts von diesem Gericht zu entscheiden ist vergleiche aus der Rechtsprechung aus jüngerer Zeit etwa VwGH 22.5.2023, Ra 2021/17/0057; weiters etwa VwGH 14.4.2021, Ra 2020/19/0379, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RO2023200001.J10