Verwaltungsgerichtshof
19.03.2026
Ra 2023/16/0082
Allein das Fehlen eines Hinweises auf eine elektronische Fertigung oder eine Amtssignatur auf dem im Papierakt einliegenden Ausdruck der Erledigung lässt keine Rückschlüsse auf eine fehlende Genehmigung im elektronischen Akt zu.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023160082.L02