Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/16/0082

Rechtssatz

Allein das Fehlen eines Hinweises auf eine elektronische Fertigung oder eine Amtssignatur auf dem im Papierakt einliegenden Ausdruck der Erledigung lässt keine Rückschlüsse auf eine fehlende Genehmigung im elektronischen Akt zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023160082.L02