Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.2024

Geschäftszahl

Ro 2023/16/0013

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2023/16/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/16/0033 B 30. Juni 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob außergewöhnliche Verhältnisse iSd Paragraph 26, Absatz 3, GGG vorliegen, ist anhand der Umstände des Einzelfalls (die, sofern sie nicht außer Streit stehen, im Rahmen der Sachverhaltsfeststellungen zu umschreiben sind), zu beurteilen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023160013.J04