Verwaltungsgerichtshof
30.01.2025
Ra 2023/15/0059
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/15/0060
GRS wie 94/14/0091 E 12. Dezember 1995 RS 2
Wirtschaftsgüter müssen, um dem gewillkürten Betriebsvermögen
zugerechnet zu werden, dem Betrieb in irgendeiner Weise - etwa
durch ein betriebliches Interesse an einer fundierten
Kapitalausstattung - förderlich sein können. Es darf aber nicht
eine betriebliche Nutzung der betreffenden Wirtschaftsgüter
vorliegen, weil diesfalls die betreffenden Wirtschaftsgüter
bereits zum notwendigen Betriebsvermögen gehören (Hinweis E
17.1.1995, 84/14/0077.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150059.L04