Verwaltungsgerichtshof
05.08.2025
Ro 2023/15/0028
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2023/15/0029
Beweisanträge dürfen nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel an sich ungeeignet ist, über den Gegenstand der Beweisaufnahme einen Beweis zu liefern und damit zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen vergleiche VwGH 1.6.2023, Ra 2020/17/0009, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023150028.J03