Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/15/0021

Rechtssatz

Der Spruch eines Erkenntnisses ist im Zweifel im Sinne des angewendeten Gesetzes auszulegen. Bestehen Zweifel über den Inhalt des Spruches, so ist zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen vergleiche VwGH 24.5.2012, 2009/15/0182, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023150021.L04