Verwaltungsgerichtshof
19.10.2023
Ra 2023/13/0007
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/13/0008
Ra 2023/13/0009
Ra 2023/13/0010
Die Behörde muss von der Zustellfiktion des Paragraph 101, Absatz 3, BAO nicht Gebrauch machen. An die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden vergleiche VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130007.L07