Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/13/0007

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/13/0008

Ra 2023/13/0009

Ra 2023/13/0010

Rechtssatz

Die Behörde muss von der Zustellfiktion des Paragraph 101, Absatz 3, BAO nicht Gebrauch machen. An die Personengemeinschaft gerichtete Bescheide können wirksam auch dadurch zugestellt werden, dass sie sämtlichen Mitgliedern der Personengemeinschaft zugestellt werden vergleiche VwGH 22.9.2021, Ra 2020/15/0091, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130007.L07