Verwaltungsgerichtshof
19.10.2023
Ra 2023/13/0007
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/13/0008
Ra 2023/13/0009
Ra 2023/13/0010
Im Fall eines "negativen Feststellungsbescheides" sind in den Bescheid und das Erkenntnis jene Rechtssubjekte aufzunehmen, die in der Feststellungserklärung genannt worden waren.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023130007.L05