Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0152

Rechtssatz

Die Zuständigkeit zur Einleitung etwaiger sich durch das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung als notwendig erweisender dienstrechtlicher Verfahren (wie zB eines Verfahrens zur Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen oder die Versetzung an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz) kommt der Dienstbehörde zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120152.L16