Verwaltungsgerichtshof
10.06.2026
Ra 2023/12/0152
GRS wie Ra 2024/12/0030 B 30. September 2024 RS 3
Durch die ärztliche Untersuchung soll es der Dienstbehörde letztlich ermöglicht werden, die von ihr zu entscheidende Rechtsfrage der Dienstfähigkeit, deren Lösung zur Klärung des maßgebenden Sachverhalts im Regelfall die Heranziehung entsprechender medizinischer Sachverständiger erforderlich macht, zu klären und die jeweils nach dem Prüfungsergebnis allenfalls gebotenen dienstrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen (VwGH 24.1.2019, Ra 2018/09/0210).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120152.L15