Verwaltungsgerichtshof
10.06.2026
Ra 2023/12/0152
Die Frage, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört, einerseits und die Frage der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung andererseits bilden unterschiedliche Gegenstände von Feststellungsverfahren (VwGH 9.3.2022, Ro 2020/12/0004). Auch der "Erfolg" dieser Feststellungsverfahren ist jeweils ein unterschiedlicher. So wird mit einer Feststellung in Stattgebung eines Begehrens im erstgenannten Sinn die Wirkungslosigkeit der Weisung bzw das Fehlen von Befolgungspflicht festgestellt, während dies bei der Stattgebung eines auf die Feststellung der "schlichten" Rechtswidrigkeit gerichteten Feststellungsbegehrens nicht der Fall ist.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120152.L03