Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/12/0235 E 4. Juli 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige

Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden

Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich

der im Paragraph 137, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und

sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E

14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120132.L01