Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/12/0159 E 27. Februar 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört, einerseits und die Frage der "schlichten" Rechtswidrigkeit der Weisung andererseits bilden unterschiedliche Gegenstände von Feststellungsverfahren.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120103.L04