Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0082

Rechtssatz

Bei einer Dienstzuteilung handelt es sich um eine mit Weisung vorgenommene Personalmaßnahme. Zur Klärung, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (oder ob sie ihn in subjektiven Rechten verletzt), steht ein Feststellungsverfahren zur Verfügung (VwGH 27.5.2019, Ra 2019/12/0020; VwGH 21.3.2023, Ra 2022/12/0100).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120082.L03