Verwaltungsgerichtshof
23.04.2026
Ra 2023/12/0082
Bei einer Dienstzuteilung handelt es sich um eine mit Weisung vorgenommene Personalmaßnahme. Zur Klärung, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehört (oder ob sie ihn in subjektiven Rechten verletzt), steht ein Feststellungsverfahren zur Verfügung (VwGH 27.5.2019, Ra 2019/12/0020; VwGH 21.3.2023, Ra 2022/12/0100).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120082.L03