Verwaltungsgerichtshof
23.04.2026
Ra 2023/12/0082
GRS wie Ra 2019/12/0020 E 27. Mai 2019 RS 2
Es besteht die Möglichkeit sowohl eine tatsächlich erfolgte Versetzung im Wege der Erhebung einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid als auch die durch Weisung erfolgte Dienstzuteilung im Wege eines zulässigen Feststellungsbegehrens im Verwaltungsweg zu bekämpfen vergleiche VwGH 14.10.2013, 2013/12/0042).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120082.L01