Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/12/0020 E 27. Mai 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Es besteht die Möglichkeit sowohl eine tatsächlich erfolgte Versetzung im Wege der Erhebung einer Beschwerde gegen den Versetzungsbescheid als auch die durch Weisung erfolgte Dienstzuteilung im Wege eines zulässigen Feststellungsbegehrens im Verwaltungsweg zu bekämpfen vergleiche VwGH 14.10.2013, 2013/12/0042).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2023120082.L01