Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.01.2025

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0058

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/12/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2014/12/0018 E 18. Dezember 2014 RS 5

Stammrechtssatz

Einem Beamten kommt kein Recht auf Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120058.L02