Verwaltungsgerichtshof
07.01.2025
Ra 2023/12/0058
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/12/0060
GRS wie Ro 2014/12/0018 E 18. Dezember 2014 RS 5
Einem Beamten kommt kein Recht auf Erteilung einer Weisung bestimmten Inhaltes, insbesondere auf Aufhebung oder auf Abänderung einer an ihn ergangenen Weisung, zu.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023120058.L02