Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.07.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0017

Rechtssatz

Bei einer Bewertung nach Paragraph 137, BDG 1979, die auf die am konkret zu beurteilenden Arbeitsplatz zu bewältigenden Aufgaben abstellt, kommt es auf die subjektiven Qualifikationen des jeweiligen Arbeitsplatzinhabers, also auf dessen persönliche Fähigkeiten und ein allfälliges besonderes Engagement, die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben zu erfüllen, nicht an (VwGH 29.6.2011, 2008/12/0111).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120017.L04