Verwaltungsgerichtshof
15.07.2024
Ra 2023/12/0017
Wurden der Partei die Kosten des dem Verfahren beigezogenen nichtamtlichen Sachverständigen direkt auferlegt, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass dem VwG bereits Barauslagen "erwachsen" sind, weshalb deren Ersatz durch die Partei nicht in Betracht kommt (VwGH 24.3.2015, 2012/03/0076).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120017.L01