Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/12/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/13/0101 E 2. August 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten

Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als

anderen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120008.L03