Verwaltungsgerichtshof
14.10.2024
Ra 2023/12/0008
GRS wie 2000/13/0101 E 2. August 2000 RS 2
Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten
Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als
anderen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023120008.L03