Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/11/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/14/0133 B 24. Oktober 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erlassung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung erfolgt mit Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung oder ihrer mündlichen Verkündung. Damit wird sie rechtlich existent vergleiche etwa VwGH 13.10.2015, Fr 2015/03/0007).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023110088.L01