Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/10/0020

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/10/0123 E 23. Jänner 1995 RS 8

Stammrechtssatz

Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist

als Indikator für die Prognose des voraussichtlichen

Kundenverlustes einer Apotheke grundsätzlich - von Ausnahmen

abgesehen - ungeeignet. Daraus folgt, daß Arztordinationen als

Einflutungserreger nicht in Betracht kommen (Hinweis E

30.5.1985, 83/08/0181).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023100020.L03