Verwaltungsgerichtshof
03.10.2024
Ra 2023/10/0020
GRS wie 94/10/0123 E 23. Jänner 1995 RS 8
Die Lage der Berufssitze der Ärzte im maßgeblichen Gebiet ist
als Indikator für die Prognose des voraussichtlichen
Kundenverlustes einer Apotheke grundsätzlich - von Ausnahmen
abgesehen - ungeeignet. Daraus folgt, daß Arztordinationen als
Einflutungserreger nicht in Betracht kommen (Hinweis E
30.5.1985, 83/08/0181).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023100020.L03