Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/09/0011 E 25. Mai 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der disziplinären Relevanz getätigter Äußerungen reicht ihre sinngemäße Wiedergabe im Spruch des Disziplinarerkenntnisses aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090058.L03