Verwaltungsgerichtshof
05.06.2024
Ra 2023/09/0058
GRS wie 2004/09/0011 E 25. Mai 2005 RS 4
Für die Beurteilung der disziplinären Relevanz getätigter Äußerungen reicht ihre sinngemäße Wiedergabe im Spruch des Disziplinarerkenntnisses aus.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090058.L03