Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0036

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/09/0037

Rechtssatz

Die Handhabung des Disziplinarrechts durch die Standesgemeinschaft selbst stellt eine Form der Standesgerichtsbarkeit dar, die in der Wahrnehmung des sogenannten "disziplinären Überhangs" von beruflichem Fehlverhalten neben der Verfolgung sowie Sanktionierung durch Verwaltungsstrafbehörden und Gerichten besteht (VfGH, 6.3.2023, G 237 aus 2022,).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023090036.L07