Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/09/0021

Rechtssatz

Der Einleitungsbeschluss nach dem RStDG unterliegt nicht dem Revisionsausschluss gemäß Paragraph 25 a, Absatz 3, VwGG, weil dieser unmittelbar in die Rechtssphäre des Disziplinarbeschuldigten eingreift und Einfluss auf seine dienstrechtliche Stellung hat (VwGH 16.12.2021, Ro 2021/09/0008).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090021.L02