Verwaltungsgerichtshof
07.09.2023
Ra 2023/09/0021
Der Einleitungsbeschluss nach dem RStDG unterliegt nicht dem Revisionsausschluss gemäß Paragraph 25 a, Absatz 3, VwGG, weil dieser unmittelbar in die Rechtssphäre des Disziplinarbeschuldigten eingreift und Einfluss auf seine dienstrechtliche Stellung hat (VwGH 16.12.2021, Ro 2021/09/0008).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090021.L02