Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/08/0103

Rechtssatz

Ist eine Verhandlung nach Artikel 6, EMRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung - ob dieser also insbesondere Einfluss auf die Feststellung des Sachverhaltes bzw. die Beweiswürdigung haben hätte können - nicht durchzuführen vergleiche VwGH 12.10.2022, Ra 2020/08/0109 und 0110, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080103.L01