Verwaltungsgerichtshof
23.07.2024
Ra 2023/08/0103
Ist eine Verhandlung nach Artikel 6, EMRK geboten, dann ist eine Prüfung der Relevanz des Verfahrensmangels der Unterlassung einer solchen Verhandlung - ob dieser also insbesondere Einfluss auf die Feststellung des Sachverhaltes bzw. die Beweiswürdigung haben hätte können - nicht durchzuführen vergleiche VwGH 12.10.2022, Ra 2020/08/0109 und 0110, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023080103.L01