Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/07/0174

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Wiederherstellung ist entscheidend, ob die Wiederherstellungskosten den Zeitwert des Fahrzeugs unverhältnismäßig hoch überschreiten. Der zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur maßgebliche Zeitwert ist nach diesem Verständnis grundsätzlich der Wert, den das Fahrzeug vor seiner Beschädigung aufgewiesen hat (RIS-Justiz RS0030487 [T1 und T2]; OGH 22.10.2013, 4 Ob 157/13m; OGH 9.1.1986, 8 Ob 82/85).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070174.L08