Verwaltungsgerichtshof
12.11.2024
Ra 2023/07/0174
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Wiederherstellung ist entscheidend, ob die Wiederherstellungskosten den Zeitwert des Fahrzeugs unverhältnismäßig hoch überschreiten. Der zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur maßgebliche Zeitwert ist nach diesem Verständnis grundsätzlich der Wert, den das Fahrzeug vor seiner Beschädigung aufgewiesen hat (RIS-Justiz RS0030487 [T1 und T2]; OGH 22.10.2013, 4 Ob 157/13m; OGH 9.1.1986, 8 Ob 82/85).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070174.L08