Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/07/0140

Rechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "ohne Verschulden der Partei" ist nicht erfüllt und kann ein später eingeholtes Gutachten mangels dieses Tatbestandsmerkmales keinen Wiederaufnahmegrund bilden, wenn in einem Verfahren trotz gegebener Möglichkeit ein Gutachten nicht eingeholt wurde vergleiche VwGH 28.2.2005, 2001/03/0450; VwGH 3.12.2021, Ra 2020/07/0069).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023070140.L03