Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/06/0042

Rechtssatz

Entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut vergleiche VwGH 25.10.2022, Ra 2022/06/0228, mwN) des Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, Tir PrivatzimmervermietungsG 1959 genügt es nicht, wenn sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet, sondern es müssen darüber hinaus die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060042.L01