Verwaltungsgerichtshof
18.04.2023
Ra 2023/06/0042
Entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut vergleiche VwGH 25.10.2022, Ra 2022/06/0228, mwN) des Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, Tir PrivatzimmervermietungsG 1959 genügt es nicht, wenn sich die vermietete Wohnung in demselben Haus wie die Wohnung des Vermieters befindet, sondern es müssen darüber hinaus die Gäste im Rahmen des Wohnungsverbandes des Vermieters aufgenommen werden.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060042.L01