Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/05/0063

Rechtssatz

Eine nicht erfolgte Zustellung eines Bescheides im Mehrparteienverfahren bedeutet nicht, dass das zugrundliegende Verfahren rechtswidrig ist und die Rechtswidrigkeit eine Aufhebung des gegenüber den übrigen Parteien im Mehrparteienverfahren bereits erlassenen Bescheides zur Folge hätte vergleiche VwGH 23.8.2012, 2011/05/0083).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023050063.L07