Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0272

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0086 E 27. Juni 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Die Vornahme einer genehmigungspflichtigen Änderung des Gewinnungsbetriebsplanes ist zwar nur mit Genehmigung der Behörde zulässig; das Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung ist aber nicht Tatbestandsvoraussetzung für eine Bergbauanlagenbewilligung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040272.L03