Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0272

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/04/0081 E 3. September 2008 VwSlg 17507 A/2008 RS 2

Stammrechtssatz

Die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebplans als antragsbedürftiger Verwaltungsakt vergleiche Paragraph 80, Absatz eins, MinroG) steht mit dem Gesetz nur dann im Einklang, wenn sich die erteilte Genehmigung im Rahmen des beantragten Projektes bewegt. Der Behörde ist es verwehrt, mehr oder etwas anderes zu bewilligen, als vom Genehmigungswerber beantragt wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 14. September 2005, Zl. 2003/04/0007).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040272.L01