Verwaltungsgerichtshof
26.11.2024
Ra 2023/04/0235
Die Frage, was als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinn des Paragraph 31, Absatz 2, Sbg. NSchG anzusehen und wann von einer relevanten Vernichtung oder Beschädigung dieser Stätten auszugehen ist, kann nur auf Grundlage eines Sachverständigenbeweises beantwortet werden vergleiche VwGH 16.2.2017, Ra 2016/05/0026, Rn. 39, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040235.L01