Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0235

Rechtssatz

Die Frage, was als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinn des Paragraph 31, Absatz 2, Sbg. NSchG anzusehen und wann von einer relevanten Vernichtung oder Beschädigung dieser Stätten auszugehen ist, kann nur auf Grundlage eines Sachverständigenbeweises beantwortet werden vergleiche VwGH 16.2.2017, Ra 2016/05/0026, Rn. 39, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040235.L01