Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/04/0021 E 15. Oktober 2020 RS 61

Stammrechtssatz

Sind für ein Individuum mehrere Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vorhanden, die weiterhin zur Verfügung stehen, wird mit einer allfälligen Zerstörung einer dieser Stätten deren Funktion nicht vernichtet, wenn die Funktion von anderen (bereits vorhandenen oder zu schaffenden) Stätten wahrgenommen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040235.L05