Verwaltungsgerichtshof
26.11.2024
Ra 2023/04/0235
GRS wie Ro 2019/04/0021 E 15. Oktober 2020 RS 61
Sind für ein Individuum mehrere Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vorhanden, die weiterhin zur Verfügung stehen, wird mit einer allfälligen Zerstörung einer dieser Stätten deren Funktion nicht vernichtet, wenn die Funktion von anderen (bereits vorhandenen oder zu schaffenden) Stätten wahrgenommen wird.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040235.L05