Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/04/0221

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2023/04/0224 B 27.11.2023

Rechtssatz

Ob eine dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage der im gemäß Paragraph 38, AVG zu unterbrechenden Verfahren zu beurteilenden Rechtsfrage "ähnlich" im Verständnis der Rechtsprechung des VwGH ist, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Diese Beurteilung ist - jedenfalls dann, wenn sie nicht offenkundig unzutreffend ist - daher nicht revisibel vergleiche VwGH 20.12.2017, Ra 2017/12/0119, Rn. 14, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023040221.L04