Verwaltungsgerichtshof
17.05.2024
Ra 2023/04/0005
GRS wie Ro 2021/04/0016 E 1. Februar 2024 RS 2 (hier nur der zweite Satz)
Gemäß Artikel 4, Ziffer 2, DSGVO erfasst die "Verarbeitung" von Daten jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie (ua.) das Erfassen oder die Verwendung. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff "Verarbeitung" weit zu verstehen vergleiche EuGH 24.2.2022, C-175/20, Valsts ieņēmumu dienests [Verarbeitung personenbezogener Daten für steuerliche Zwecke], Rn. 35). Eine Verknüpfung mit weiteren Daten ist für eine Einstufung als Verarbeitung nicht zwingend geboten.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023040005.L05