Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0169

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2023/03/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2016/02/0009 E 7. April 2017 RS 7

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf bisher tadelloses Arbeiten von Mitarbeitern ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwartet werden kann vergleiche E 24. Jänner 2013, 2012/07/0030).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023030169.L03