Verwaltungsgerichtshof
13.03.2024
Ra 2023/03/0169
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2023/03/0170
GRS wie Ro 2016/02/0009 E 7. April 2017 RS 7
Der Hinweis auf bisher tadelloses Arbeiten von Mitarbeitern ersetzt nicht die nähere Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems, das gewährleistet, dass unter vorhersehbaren Verhältnissen mit gutem Grund die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erwartet werden kann vergleiche E 24. Jänner 2013, 2012/07/0030).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023030169.L03