Verwaltungsgerichtshof
22.12.2023
Ra 2023/03/0145
Der VwGH hat auch schon in Fällen, denen nur vereinzelte (entsprechend gravierende) Verwaltungsübertretungen oder gerichtliche Verurteilungen eines einen Taxiausweis begehrenden Antragstellers zu Grunde lagen, das von der Behörde bzw. dem VwG angenommene Fehlen der Vertrauenswürdigkeit bestätigt vergleiche etwa VwGH 28.2.2005, 2001/03/0104; 14.11.2006, 2006/03/0153; 30.4.2003, 2000/03/0082).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030145.L04