Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0145

Rechtssatz

Der VwGH hat auch schon in Fällen, denen nur vereinzelte (entsprechend gravierende) Verwaltungsübertretungen oder gerichtliche Verurteilungen eines einen Taxiausweis begehrenden Antragstellers zu Grunde lagen, das von der Behörde bzw. dem VwG angenommene Fehlen der Vertrauenswürdigkeit bestätigt vergleiche etwa VwGH 28.2.2005, 2001/03/0104; 14.11.2006, 2006/03/0153; 30.4.2003, 2000/03/0082).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030145.L04