Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0145

Rechtssatz

Die Missachtung des Rotlichtes stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen maßgebliche Sicherheitsvorschriften im Verkehr dar, der die Zuverlässigkeit eines Taxilenkers in Ansehung der Sicherheit der im Rahmen des Taxigewerbes zu befördernden Personen entscheidend beeinträchtigt vergleiche dazu etwa schon VwGH 17.3.1999, 97/03/0303).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030145.L03