Verwaltungsgerichtshof
14.08.2023
Ra 2023/03/0137
GRS wie Ra 2019/03/0094 B 2. September 2019 RS 2
Die Beurteilung der sorgfältigen Verwahrung iSd Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2, WaffG 1996 hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab; eine solche einzelfallbezogene Beurteilung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel vergleiche nur etwa VwGH 25.10.2017, Ra 2017/03/0093).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030137.L03