Verwaltungsgerichtshof
04.10.2023
Ra 2023/03/0124
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2023/03/0122 B 04.10.2023
Es muss ein unmittelbarer inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Flugbewegung und einem nach der Allgemeinbewilligung zulässigen Flugzweck bestehen. Eine generelle Ermächtigung zur Rückkehr an einen - außerhalb eines Flugplatzes gelegenen - Ausgangspunkt eines Fluges auf Grundlage einer Allgemeinbewilligung besteht nicht. Vielmehr ist der notwendige inhaltliche Zusammenhang einer Außenlandung und eines Außenabflugs mit einem zulässigen Flugzweck für den Zeitpunkt der jeweiligen Flugbewegung, also insbesondere den Beginn der Durchführung eines solchen Fluges einerseits und dessen Abschluss andererseits, gesondert zu prüfen vergleiche VwGH 8.5.2023, Ra 2022/03/0252).
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030124.L04