Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2023/03/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/03/0108 E 19. April 2012 VwSlg 18387 A/2012 RS 4

Stammrechtssatz

Die Lösung der Frage, ob bei Überlassung eines Fahrzeuges samt Lenker ein Frachtvertrag oder ein gemischter Vertrag, zusammengesetzt aus Fahrzeugmiete und Arbeitnehmerüberlassung (Lohnfuhrvertrag), vorliegt, ist mitunter schwierig und wird nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt (Hinweis Urteil des OGH vom 17. November 1987, 4 Ob 592/87, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023030093.L02