Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.2024

Geschäftszahl

Ro 2023/03/0036

Rechtssatz

Bestehen die öffentlichen Verkehrsinteressen iSd Paragraph 42, Absatz 3, EisbG in einer erst in Planung befindlichen Erweiterung der Infrastruktur, sodass noch keine konkreten Pläne für ein Bauvorhaben vorliegen, scheidet eine Beurteilung, ob (lediglich) ein bestimmter Teil des Bauverbotsbereichs für eine solche Erweiterung notwendig ist, von vornherein aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023030036.J07