Verwaltungsgerichtshof
03.09.2024
Ro 2023/03/0010
Bestimmen Bodeneinrichtungen, wie etwa Bewegungsflächen, den bescheidmäßig festgelegten Betriebsumfang, weil sie etwa außerhalb der bestehenden Flugplatzgrenzen errichtet werden sollen, bedarf es einer Änderung der Zivilflugplatz-Bewilligung vergleiche VwGH 22.10.1980, 2848/78; vergleiche auch VwGH 16.10.2003, 2000/03/0173). Dabei handelt es sich um ein antragsbedürftiges Verfahren vergleiche VwGH 20.3.1996, 94/03/0308).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023030010.J10