Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/02/0226

Rechtssatz

Findet eine Verhandlung vor dem VwG - rechtens - nicht statt, kommt eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nicht in Betracht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023020226.L02